Auch in der aktuellen Lage gelten Ver- und Gebote für die Schutzgebiete...
Querfeldeingehen und unangeleinte Hunde im Naturschutzgebiet ziehen empfindliche Ordnungsgelder nach sich
© Bündnis Heideterrasse
Allerdings ist der Nutzungsdruck in manchen Gebieten sehr hoch und werden dabei einfache Verhaltensregeln nicht eingehalten. Daher appellieren wir an die Besucher*innen, folgende Punkte zu beachten und diesen im Zweifel auch über einen Anruf beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt Durchsetzung zu verschaffen:
- Nutzen Sie gerade in Naturschutzgebieten ausschließlich die ausgewiesenen Wege
- Hunde sind stets an der Leine zu führen und sollten nur auf den dafür ausgewiesenen Auslaufflächen frei laufen
- Keinen Müll zurücklassen
Illegaler Trampelpfad in der Dellbrücker Heide, das Absperrgeländer wurde mutwillig beschädigt
© Bündnis Heideterrasse